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Geschrieben von Administrator
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Montag, 5. Januar 2009 |
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Seite 2 von 2 Abweichenddavon können in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,für die das ASchG nicht gilt, oder auf eigenem Grund und Boden Sprengarbeiten auch von Personen durchgeführt werden, die lediglich einen einfachen Nachweis über eine ausreichende Schulung für diese Tätigkeit und damit die Voraussetznung zur Erlangung einen Sprengmittelbezugscheines besitzen. Welche Aufgaben hat der Sprenggehilfe?
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